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Infrage oder in Frage – Korrekte Schreibweise nach Duden

Leon Lukas Becker Weber • 2026-04-16 • Gepruft von Oliver Weber

Die Schreibweise dieser häufig verwendeten Wendung sorgt seit Jahren für Verunsicherung. Viele Menschen fragen sich, ob „infrage stellen” oder „in Frage stellen” die richtige Form ist. Tatsächlich sind seit der Rechtschreibreform beide Varianten zulässig, wobei der Duden eine Variante bevorzugt.

Trotz der offiziellen Regelung halten sich hartnäckig mehrere Fehlervarianten im Sprachgebrauch. Besonders die Zusammenschreibung als ein einziges Wort – „infragestellen” – zählt zu den verbreitetsten Rechtschreibfehlern überhaupt. Im Folgenden werden die geltenden Regeln, die grammatikalische Einordnung und die historische Entwicklung dieser Präpositionalphrase erläutert.

Infrage oder in Frage: Was sagt der Duden?

Korrekte Form
in Frage stellen (bevorzugt: infrage stellen)
Falsche Form
infragestellen (zusammengezogen)

Der Duden führt beide Schreibweisen als korrekt auf. Seit der Rechtschreibreform, die zwischen 2004 und 2006 in Kraft trat, sind sowohl die Zusammenschreibung „infrage” als auch die getrennte Schreibung „in Frage” offiziell zulässig. Der Duden empfiehlt jedoch explizit die Form „infrage”, da diese die seit der Reform erlaubte bevorzugte Variante darstellt.

Wichtige Erkenntnisse zur Schreibweise

  • Beide Formen – „infrage” und „in Frage” – sind seit 2004/2006 korrekt
  • Der Duden priorisiert die Zusammenschreibung „infrage” als empfohlene Variante
  • Die Falschschreibung „infragestellen” als ein Wort ist ein sehr verbreiteter Fehler
  • Bei Verwendung mit Verben gilt die Getrenntschreibung: „infrage stellen”
  • Das Substantiv „Frage” behält seine Eigenständigkeit in dieser Wendung
  • Die Aussprache lautet [ɪnˈfraːɡə ˈʃtɛlən]
  • Regionale Varianten existieren nicht – die Regelung gilt deutschlandweit
Beispiele aus dem Duden

„Er stellte die Entscheidung infrage.” (bedeutet: anzweifeln)

„Das kommt nicht infrage.” (bedeutet: kommt nicht in Betracht)

Aspekt Details
Empfohlene Form infrage stellen
Alternative Form in Frage stellen
Worttrennung in|fra|ge stel|len
Wortart Präpositionalphrase
Bedeutung anzweifeln, hinterfragen, anfechten
Hauptquelle Duden – Rechtschreibung

Grammatikalische Einordnung und Bedeutung

Die Wendung „infrage stellen” gehört zur Wortklasse der Präpositionalphrase. Sie besteht aus der Präposition „in” und dem Substantiv „Frage”, das durch die Zusammenziehung zu „infrage” eine besondere Stellung einnimmt. Diese grammatikalische Struktur erklärt, warum die Schreibweise immer wieder Fragen aufwirft.

Synonyme und Verwendungsbeispiele

Als Synonyme für „infrage stellen” dienen die Wörter „anzweifeln”, „bezweifeln” und „hinterfragen”. In Sätzen wie „Die Kritiker stellten die Methoden infrage” wird deutlich, dass die Wendung verwendet wird, um die Gültigkeit oder Richtigkeit von etwas in Frage zu stellen.

Im Partizip I findet ebenfalls eine interessante Flexibilität Anwendung. So sind Formulierungen wie „die infrage kommenden Personen” (Zusammenschreibung) oder „in Frage kommenden” (Getrenntschreibung) beide korrekt und gebräuchlich.

Häufiger Fehler

Die Zusammenschreibung „infragestellen” als ein einziges Wort ist falsch. Die geltende Regel besagt, dass die Fügung stets getrennt geschrieben wird, wenn ein Verb folgt. Korrekt ist ausschließlich „infrage stellen” oder „in Frage stellen”.

Historische Entwicklung und Rechtschreibreform

Die Geschichte dieser Wendung lässt sich in drei wesentliche Phasen einteilen, die eng mit den Veränderungen der deutschen Rechtschreibung verknüpft sind. Das Verständnis dieser Entwicklung hilft dabei, die heutigen Regeln besser einzuordnen.

Zeitleiste der Schreibweise

  1. Bis 1996: Ausschließlich die Schreibweise „in Frage” (getrennt) war zulässig. Eine Zusammenziehung gab es nicht.
  2. 1996–2004/2006: Die Übergangsphase der Rechtschreibreform begann. Erstmals wurden Zusammenschreibungen bei Präposition + Substantiv in festen Wendungen erlaubt.
  3. Seit 2004/2006: Beide Formen – „infrage” und „in Frage” – sind offiziell korrekt. Der Duden priorisiert dabei die Zusammenschreibung „infrage” als Empfehlung.

Die Rechtschreibreform von 2004/2006 brachte eine wesentliche Änderung für diese und ähnliche Wendungen. Die sogenannte „Durchkopplung” – also die Zusammenschreibung von Präposition und Substantiv in festen Redewendungen – wurde ermöglicht, ohne dass die getrennte Schreibung falsch wurde.

Abgeleitete Formen und Substantivierung

Neben der Grundform existieren abgeleitete Formen, deren Schreibweise ebenfalls geregelt ist. Die Substantivierung „Infragestellung” bezeichnet das Infragestellen oder die Gefährdung von etwas und folgt eigenen Trennungsregeln.

Beispiel: „Die Infragestellung des Projekts war eine Überraschung.” Die Worttrennung erfolgt hier als „In|fra|ge|stel|lung”. Bei Partizipien ist sowohl die Zusammenschreibung („infragekommend”) als auch die Getrenntschreibung („in Frage kommend”) zulässig.

Klarheit: Was ist gesichert?

Gesicherte Informationen Unklare Informationen
Seit 2004/2006 sind beide Formen korrekt Keine regionalen Varianten bekannt
Duden empfiehlt „infrage” als bevorzugte Form Keine unterschiedliche Nutzung in Österreich oder Schweiz
„infragestellen” als ein Wort ist falsch
Die Bedeutung ist „anzweifeln”
Worttrennung: in|fra|ge stel|len

Die grammatikalische Einordnung als Präpositionalphrase ist gesichert und durch den Duden belegt. Ebenfalls feststeht, dass die Zusammenziehung „infrage” keine eigenständige Bedeutung hat, sondern stets im Zusammenhang mit einem Verb verwendet wird. Unklarheiten bestehen lediglich bei der Frage, ob in bestimmten Regionen eine der beiden Formen bevorzugt wird – belastbare Daten dazu liegen nicht vor.

Kontext und praktische Anwendung

Im alltäglichen Sprachgebrauch begegnet man dieser Wendung häufig in Diskussionen, bei denen Entscheidungen hinterfragt oder Annahmen angezweifelt werden. Sie gehört zu den Standardformulierungen in der deutschen Schriftsprache und findet sowohl in formellen als auch in informellen Texten Anwendung.

Für Schreibende, die unsicher sind, empfiehlt es sich, die vom Duden bevorzugte Form „infrage stellen” zu verwenden. Diese Variante ist offiziell empfohlen und vermeidet jeden Anschein eines Fehlers, selbst wenn die getrennte Schreibung ebenfalls korrekt wäre.

Weitere verwandte Rechtschreibthemen

Wer sich für korrekte Schreibweise interessiert, findet auf politiklage.de weitere hilfreiche Artikel zu ähnlichen grammatikalischen Fragestellungen. Besonders die Unterscheidung zwischen „Erstmal oder erst mal – Korrekte Schreibweise nach Duden” zeigt, dass die deutsche Rechtschreibung zahlreiche solcher Nuancen bereithält, die genauer Betrachtung verdienen.

Tipp zum Merken

Wenn Sie sich merken möchten, dass „infrage” korrekt zusammengeschrieben werden kann, denken Sie daran: Die Zusammenziehung „infrage” ist kein eigenständiges Wort, sondern immer Teil einer Verbindung mit einem Verb. Deshalb funktioniert die Schreibweise wie bei anderen Präposition-Substantiv-Verbindungen.

Quellen und weiterführende Informationen

„Infrage stellen” bedeutet, etwas anzuzweifeln, zu hinterfragen, anzufechten oder unsicher zu machen.

– Duden, Rechtschreibung

Für eine umfassende Überprüfung der eigenen Texte empfiehlt sich ein Blick in die offiziellen Wörterbucheinträge. Der Duden-Eintrag zu „in Frage stellen” enthält zahlreiche Anwendungsbeispiele und Erklärungen. Die Wikipedia-Seite zu dieser Wendung bietet zusätzlich einen historischen Überblick über die Entwicklung der Schreibweise.

Zusammenfassung

Die Frage „infrage oder in Frage” lässt sich klar beantworten: Beide Schreibweisen sind seit der Rechtschreibreform korrekt. Der Duden bevorzugt jedoch die Form „infrage”, während „in Frage” weiterhin als akzeptierte Alternative gilt. Der häufigste Fehler – die Zusammenschreibung „infragestellen” – sollte unbedingt vermieden werden, da diese Form grammatikalisch falsch ist. Bei Unsicherheit bietet es sich an, die empfohlene Variante „infrage stellen” zu verwenden und verwandte Grammatikthemen auf politiklage.de zu vertiefen.

Häufig gestellte Fragen

Ist „infrage” ein eigenständiges Wort?

Nein, „infrage” ist keine eigenständige Wortart, sondern stets Teil einer Verbindung mit einem Verb wie „stellen”, „kommen” oder „stehen”. Es handelt sich um eine Zusammenziehung der Präposition „in” und des Substantivs „Frage”.

Warum ist „infragestellen” falsch?

„Infragestellen” ist falsch, weil die Fügung stets getrennt geschrieben wird, wenn ein Verb folgt. Die Zusammenziehung „infrage” ersetzt nicht das vollständige Satzgefüge, sondern bleibt ein Element der Präpositionalphrase.

Welche Form bevorzugt der Duden?

Der Duden empfiehlt die Zusammenschreibung „infrage” als bevorzugte Variante. Dies bedeutet jedoch nicht, dass „in Frage” falsch wäre – beide Formen sind seit der Rechtschreibreform offiziell zulässig.

Wie ist die korrekte Worttrennung?

Die korrekte Worttrennung lautet „in|fra|ge stel|len” (Zusammenschreibung) oder „in|fra|ge stel|len” (Getrenntschreibung). Die Trennung richtet sich nach der verwendeten Variante.

Gilt die Regelung auch für Partizipien?

Ja, bei Partizipien sind beide Varianten zulässig. „Die infrage kommenden Personen” und „Die in Frage kommenden Personen” sind beide korrekt und gebräuchlich.

Was bedeutet die Wendung?

„Infrage stellen” bedeutet, etwas anzuzweifeln, zu hinterfragen oder anzufechten. Synonyme sind „anzweifeln”, „bezweifeln” und „hinterfragen”.

Seit wann sind beide Formen korrekt?

Seit der Rechtschreibreform, die zwischen 2004 und 2006 umgesetzt wurde, sind sowohl „infrage” als auch „in Frage” als korrekte Schreibweisen zugelassen. Zuvor war ausschließlich „in Frage” erlaubt.

Gibt es regionale Unterschiede?

Offiziell sind keine regionalen Unterschiede in der Verwendung dokumentiert. Die Regelung gilt deutschlandweit einheitlich, wobei „infrage” als bevorzugte Form des Duden international anerkannt ist.

Leon Lukas Becker Weber

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Leon Lukas Becker Weber

Die Berichterstattung wird fortlaufend mit transparenter Quellenprüfung aktualisiert.